Telekom-Reform stärkt Verbraucherrechte
Mit einer breiten Mehrheit aller Parteien hat das Europäische Parlament am 24. November auf seiner Plenarsitzung in Straßburg das EU-Telekom-Reformpaket gebilligt.
EU-Kommissarin Viviane Reding, zuständig für Telekommunikation, erklärte: "Gute Nachrichten für die europäischen Verbraucher: Die neuen Vorschriften werden es den nationalen Regulierern ermöglichen, anhaltende Wettbewerbsengpässe auf den Telekom-Märkten anzugehen und damit das Angebot für die Verbraucher zu verbessern. Ich freue mich auch darüber, dass das Europäische Parlament die Kommission darin unterstützt hat, den Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikation noch weiter zu integrieren."
Neue Vorschriften im Sinne der Verbraucher
Europaweit können Verbraucher besser mit schnellen Breitband-Internetanschlüssen versorgt werden und ihre Rechte auf Privatsphäre werden gegenüber den Telekommunikationsunternehmen stärker verankert. Sie werden auch über eine erhebliche Zahl neuer Rechte verfügen. So erhalten sie Anspruch auf Wechsel ihres Festnetz- oder Mobilfunkanbieters innerhalb eines Arbeitstages unter Beibehaltung ihrer bisherigen Rufnummer, auf eine bessere Information über die von ihnen abonnierten Dienste, und auf Benachrichtigung durch ihren Telekomanbieter bei Datenschutzverletzungen. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern die Möglichkeit geben, einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen. Ferner werden die nationalen Regulierungsbehörden aufgrund des neuen EU-Rechts befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um die „Netzneutralität“ zugunsten des europäischen Bürgers zu fördern.
Schutzklausel zur Internetfreiheit
Darüber hinaus werden mit der Telekom-Reform die Grundrechte der europäischen Verbraucher hinsichtlich des Internetzugangs bekräftigt und gestärkt. Mit Blick auf die Grundrechte der EU-Bürger, darunter ihr Recht auf Privatsphäre, stellt eine neue Schutzklausel zur Internetfreiheit, die aufgrund der nachdrücklichen Forderung des Europäischen Parlaments in das Paket aufgenommen wurde, klar, dass nationale Behörden den Internetzugang nicht aus politischen Erwägungen einschränken dürfen, ohne dass vorher ein faires und unparteiisches Verfahren und eine wirkliche und zeitnahe gerichtliche Überprüfung stattgefunden hat.
Umsetzung in nationales Recht
Damit steht dem Inkrafttreten der EU-Telekom-Reform im Dezember dieses Jahres nichts mehr im Wege. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen
12 wichtigste Reformpunkte im Überblick
Wortlaut des Reformpakets
Quelle Europäische Kommission