IT-Sicherheitskit für Bürgerinnen und Bürger

Der Bund stellt im Rahmen des IT-Investitionsprogramms aus dem Konjunkturpaket II Mittel in Höhe von bis zu 24 Mio. Euro als Zuschuss zur Ausgabe von IT-Sicherheitskits an Bürgerinnen und Bürger bereit. Die Förderung der IT-Sicherheitskits durch den Bund soll dazu führen, dass eine signifikante Anzahl an Lesegeräten für die Nutzung elektronischer Chipkarten verfügbar ist. eCard-Strategie Ziel der eCard-Strategie des Bundes ist die Einführung und der Ausbau von Verfahren und Anwendungen zur einheitlichen und abgestimmten Nutzung elektronischer Chipkarten im e-Government, e-Business und im elektronischen Rechtsverkehr als ein Beitrag zur Stärkung des Technologiestandorts Deutschland. Der Bund investiert dafür in den Ausbau der für die Nutzung eCard-basierter Anwendungen erforderlichen IT-Infrastruktur, wie z. B. für die Nutzung des neuen Personalausweises. 24 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II Aus dem Konjunkturpaket II werden dafür im Rahmen des IT-Investitionsprogramms Mittel von bis zu 24 Mio. Euro bereitgestellt. Durch diesen Zuschuss zur Ausgabe von IT-Sicherheitskits an Bürgerinnen und Bürger soll eine signifikante Anzahl an Lesegeräten für die Nutzung elektronischer Chipkarten im Markt zur Verfügung stehen. Der Zuschuss soll darüber hinaus Impulse für die Umsetzung neuer, innovativer Anwendungen setzen, die sich aus den Möglichkeiten einer sicheren und effizienten Authentisierung auf Basis elektronischer Chipkarten ergeben. Impulse für innovative Anwendungen Entsprechende Anwendungen erfassen eine zunehmende Anzahl von Lebensbereichen, z. B. - den sicheren Einkauf im Internet - den geschützten Zugang zu Angeboten und Waren mit Altersbeschränkung - den vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung - den Schutz vor Missbrauch von Leistungen öffentlicher Kassen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss Die Förderung der IT-Sicherheitskits erfolgt durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft. Interessierte Institutionen sind eingeladen, sich mit geeigneten Konzepten um eine Zuwendung zu bewerben. Abgabeschluss für Zuwendungsanträge ist der 23. April 2010. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2011. Weitere Informationen Zuwendungsrichtlinie als PDF-Download Quelle Bundesministerium des Inneren

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