Bundesinnenminister unterzeichnet IT-Staatsvertrag

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat den IT-Staatsvertrag von Bund und Ländern unterzeichnet. Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik durch einfachere und effektivere Entscheidungsstrukturen. Der neu geschaffene IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien ab und bringt die IT-Fachleute aus Bund, Ländern und Kommunen ab April 2010 an einen Tisch. Einrichtung eines IT-Planungsrates Mit der Unterzeichnung des "Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG" durch die Länder und den Bund wird die letzte von drei Maßnahmen umgesetzt, welche die Föderalismuskommission II am 05. März 2009 beschlossen hatte. Artikel 91c wurde bereits im August 2009 in das Grundgesetz aufgenommen, wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze in Kraft. Damit steht nur noch die Ratifikation des unterzeichneten IT-Staatsvertrags aus, die der Bund derzeit betreibt: Am 4. November 2009 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zum IT-Staatsvertrag beschlossen, der nunmehr Bundesrat und Bundestag vorgelegt wird.  Steuerung von E-Government-Projekten "Wenn der IT-Staatsvertrag am 1. April 2010 in Kraft tritt", erläutert Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, "kann der IT-Planungsrat seine Arbeit aufnehmen. Er wird die Kooperation von Bund und Ländern bei der Informationstechnik koordinieren und E-Government-Projekte steuern. Außerdem obliegt ihm die Planung des Verbindungsnetzes, der zentralen Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen den Behörden. Vereinfachte digitale Verwaltung in Deutschland Eine wichtige Aufgabe des IT-Planungsrats wird es schließlich sein, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festzulegen. Diese Festlegungen können künftig per Mehrheitsentscheidung und mit Bindungswirkung erfolgen. Insgesamt konkretisiert der IT-Planungsrat den Grundgedanken des neu in unser Grundgesetz eingefügten Artikels 91c, die komplexen IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anzupassen." Quelle Bundesministerium des Innern

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