Urteil am Landgericht Hamburg: YouTube haftet für Nutzerinhalte

Das Landgericht Hamburg hat am 20.04.2012 sein Urteil in Sachen GEMA gegen YouTube verkündet. Nach Auffassung des Gerichts ist YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich. YouTube hat somit zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auch in Zukunft nicht verfügbar zu machen. In dem Verfahren soll die grundsätzliche Verantwortung YouTubes für die Nutzerinhalte geklärt werden. Gegenstand des Verfahrens sind zwölf exemplarische Werke aus dem Repertoire der GEMA. Ziel der GEMA ist es, dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Hintergrund des Verfahrens YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte. Konsequenzen des Urteils YouTube kann die Rechteinhaber insbesondere nicht einfach nur auf das von YouTube eingerichtete Content-Verifizierungs-Verfahren verweisen, sondern muss darüber hinaus die angebotenen Musikwerke mit Fingerprints bestücken. Ferner muss YouTube zukünftig einen Wortfilter einsetzen. Abschließend bedeutet dies, dass die Rechtsposition der Rechteinhaber nachhaltig geschützt werden muss. Stellungnahme der GEMA zum Urteil Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, zur Urteilsverkündung: "Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar." Quelle news aktuell

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