Unternehmen wissen zu wenig über gesetzliche Regelungen beim E-Mail-Marketing

Muss in der Alpenrepublik nach Meinung von Dialog-Mail noch nachgearbeitet werden, sehen deutsche Experten ebenfalls Klärungsbedarf. So veranstaltet etwa der DDV Workshops zu Rechtsfragen, die auch Nicht-Mitgliedern offenstehen. In grundlegenden Fragen seien die Kunden informiert, in speziellen Fragen - so bei Opt-Ins - gebe es allerdings immer wieder Mißverständnisse, so Sebrus Berchtenbreiter vom Council Digitaler Dialog des DDV. Die verheerenden Ergebnisse der österreichischen Untersuchung, läge wohl an der Veränderungen der dortigen Rechtslage in den letzten fünf Jahren, so Sebrus Berchtenbreiter.
Die betrafen teilweise auch deutsche Unternehmen. Etwa, wenn sie in Österreich Business-Adressen kauften, die sie dann aber ab einem bestimmten Zeitpunkt hierzulande nicht mehr verwenden durften.

Dennoch will auch der DDV beim Thema E-Mail-Marketing am Ball bleiben. "Es gibt durchaus noch Hausaufgaben zu erledigen", so Berchtenbreiter gegenüber iBusiness. Dies betreffe nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die Erhebung verlässlicher Kennzahlen. Diese Daten seien notwendig, um auch den rechtlichen Schulungsbedarf optimal auf die Branche abstimmen zu können.

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