Neues Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - kaum verabschiedet, schon auf dem Prüfstand
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, kommentiert: „In den vergangenen Monaten haben wir sehr intensiv den zum Schluss recht hektischen Gesetzgebungsprozess begleitet. Bis vor wenigen Tagen hatte ich allerdings nicht den Eindruck, dass unsere Argumente Gehör gefunden hätten. Nun haben doch noch quasi auf den letzten Metern wesentliche Änderungen den Weg ins Gesetz geschafft, so dass wir nun mit den Regelungen leben – und vor allem arbeiten – können.
Zahlreiche unserer Vorschläge, die bisher nicht berücksichtigt wurden, zielten darauf ab, eine verbesserte Handhabbarkeit und Praxistauglichkeit zu erreichen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das neue LDSG sieht eine Evaluationsklausel vor, so dass die Erfahrungen bereits in einem Jahr auf den Tisch kommen und den Abgeordneten vorgelegt werden. Dann kann das nachgebessert werden, was sich in der Praxis nicht bewährt hat. Der zweite Akt LDSG ist also schon in Vorbereitung, von Beginn an steht das Gesetz auf dem Prüfstand.
Überaus gefreut hat mich, dass die Abgeordneten dem Thema Datenschutz einen hohen Stellenwert beimessen und auch in ihren Reden betont haben, dass meine Dienststelle, das ULD, gestärkt werden soll. Dies ist auch dringend nötig, damit wir unseren facettenreichen Arbeitsauftrag umsetzen können: Überwachung und Durchsetzung des Datenschutzrechts durch Kontrollen, Beratung, Sensibilisierung, Zertifizierung und alle sonstigen Aufgaben zum Schutz personenbezogener Daten.“
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