Bundesnetzagentur legt konkrete Bedingungen für den Vectoring-Einsatz endgültig fest

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Entscheidung die konkreten Bedingungen für den Einsatz der Vectoring-Technologie in den Netzen der Telekom Deutschland GmbH und ihrer Wettbewerber endgültig festgelegt. Aufgrund der Entscheidung können die Dienstleister ihre jeweiligen Planungen für den Breitbandausbau mit Hilfe der Vectoring-Technik seit dem 30. Juli 2014 in ein Register, der sog. Vectoring-Liste, eintragen lassen.

Auf diese Weise können sich die Unternehmen den ungestörten Vectoring-Einsatz und die dafür zu tätigenden Investitionen absichern lassen. Damit haben jetzt alle Marktakteure verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.

Bereits im Juni diesen Jahres waren die infolge der Vectoring-Einführung erforderlichen Änderungen in den Standardangeboten der Telekom für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und für den Bitstrom-Zugang vorläufig in Kraft gesetzt worden, um den ungestörten Einsatz von Vectoring in den Netzen der Telekom und der Wettbewerber zügig zu ermöglichen. Vor der heutigen endgültigen Entscheidung wurde allen interessierten Unternehmen und Verbänden sowie anschließend der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dieses Verfahren ist mit der heutigen Entscheidung abgeschlossen.

Quelle: Bundesnetzagentur

 

Kontakt:

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: 0228.14-9921
Fax:  0228.14-8975
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Web: www.bundesnetzagentur.de

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