Bitkom zur EU-Datenschutzverordnung
Im Zuge der Verordnung werden zahlreiche neue Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten eingeführt, die einen hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bedeuten. So müssen Datenverarbeiter in Zukunft rund 30 unterschiedliche Pflichten erfüllen, von der Pflicht zur Benachrichtigung bei Berichtigung, Löschung und Verarbeitungsbeschränkung bis zur Vornahme von Datenschutzfolgenabschätzungen. „Es besteht die Gefahr, dass mit der Datenschutzverordnung ein bürokratisches Monster erschaffen wird, das wir nicht mehr einfangen können“, sagte Rohleder. Dieser hohe Aufwand könne u.a. Start-ups bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behindern und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Jetzt gelte es, bei der praktischen Umsetzung pragmatische Lösungen zu finden. Der entstehenden Rechtsunsicherheit und dem Compliance-Aufwand stehen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes im Falle von Verstößen gegenüber.
Bevor die Unternehmen die Umstellung auf den neuen Rechtsrahmen angehen können, müssen zunächst die Mitgliedsstaaten ihre Datenschutzgesetze überarbeiten. Dabei prüfen sie, welche der bestehenden Regelungen durch die Verordnung ersetzt und welche bestehen bleiben oder angepasst werden können. „Für die Digitalwirtschaft ist es wichtig, dass der gemeinsame Rechtsrahmen nun auch einheitlich durchgesetzt wird“, betonte Rohleder. Das sei eine zentrale Aufgabe für die nationalen und in Deutschland sogar föderal organisierten Datenschutzbehörden, auf die sie bislang nur unzureichend vorbereitet sind. Das deutsche Modell des Datenschutzbeauftragten, der die Aufsichtsbehörden unterstützt und entlastet hat, konnte sich auf europäischer Ebene nur zum Teil durchsetzen. „Wir brauchen einen kooperativen Ansatz, um mit Blick auf die Anforderungen der Digitalisierung eine Auslegung und Umsetzung der Verordnung mit Augenmaß zu erreichen“, sagte Rohleder.
Quelle: Bitkom
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