DiWiSH kritisiert unklare Ausgestaltung der WLAN-Haftung

Entscheidende Gesetzeslücke immer noch offen

Entgegen Ankündigungen aus der Bundesregierung wird es auf Basis der derzeit geplanten Novelle des Telemediengesetzes doch auch künftig nicht rechtssicher möglich sein, offene WLANs zu betreiben, ohne für eventuelle Rechtsverstöße der Nutzer aufkommen zu müssen. So wird Deutschland schlimmstenfalls eine der wenigen Industrienationen weltweit mit einer stark unterentwickelten Infrastruktur an offenen Hot Spots bleiben.

Diese Sichtweise bestätigt der Leiter der DiWiSH-Fachgruppe Recht, Prof. Dr. Ulrich Gabriel. Der Honorarprofessor für Europäisches Wirtschaftsrecht und Rechtsanwalt in Kiel begleitete bereits größere WLAN-Hotspot-Projekte. Die Betreiber würden mit der nun vorgesehenen Neuregelung nach wie vor in großer Unsicherheit leben, so könnte man den eigentlich doch allseits gewollten Schub für öffentliche Funknetze kaum befördern.

WLAN-Betreiber sind also trotz eines eigentlich gegenteiligen Vorhabens des Gesetzgebers auch künftig vor teuren Unterlassungsansprüchen nicht sicher und müssen weiterhin damit rechnen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Internetprovider und Anbieter freier Hotspots werden nun zwar von der Schadensersatz-Haftung für Rechts­verstöße Dritter befreit, dies reicht jedoch nicht, um echte Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs zu schaffen. Denn als sogenannte „Störer“ abgemahnt werden könnten sie wegen unklarer Gesetzesformulierungen immer noch und hätten dann die Kosten zu tragen, wenn sie nicht widersprechen oder vor Gericht unterliegen.

Sören Mohr, Vorstand des Vereins Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V.: „DiWiSH beobachtet die politischen Entwicklungen im Bereich der IT mit wachsender Sorge. Auf der einen Seite werden Lösungen für drängende gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme propagiert, auf der anderen Seite reichen die dann auf den Weg gebrachten Lösungs­ansätze, wie die geplante Gesetzesnovelle zur WLAN-Haftung, bei weitem nicht an das Versprochene heran.“

DiWiSH setzt sich für die Entkriminalisierung von offenen WLANs ein. „Always on“ ist keine Vision mehr, sondern notwendiger Alltag. Das darin liegende Potenzial sollte sich für Gesellschaft und Wirtschaft entfalten dürfen.

 

DiWiSH – Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein

Das Cluster DiWiSH bildet die IT- und Medienbranche sowie die Designwirtschaft in Schleswig-Holstein ab. Ziel und Aufgabe des Clusters ist die Vernetzung der Branchen, der Know-how-Transfer und damit einherge­hend die Förderung von Innovationen. Fünf Unternehmen gründeten im Jahr 2006 das Cluster DiWiSH. Heute ist es das größte regionale Netzwerk der IT- und Medienbranche sowie der Designwirtschaft in Schleswig-Holstein mit über 160 Mitgliedern. Softwareentwicklungsfirmen, Hardware­spezialisten, Telekommunika­tions­­unternehmen, Inter­­net- und Mediaagenturen sowie einschlägige Forschungs­institute engagieren sich im Cluster.

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