Verbraucherzentrale geht gegen Soziale Netzwerke vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein.
„Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen“, so Vorstand Gerd Billen. Die Aktion wird koordiniert vom neuen vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“.

Geschäftsbedingungen der Netzwerke in der Kritik
In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet.“

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich einlassen
Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. „Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen“, so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Geschäftsbedingungen müssen nutzfreundlicher werden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren. „Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.

Verbraucherverbände definieren Mindeststandards
Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar.

Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Seit 2009 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium ist es Aufgabe des Projektteams, regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen zu identifizieren und dagegen rechtlich vorzugehen. Außerdem klärt das Projekt Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten, Gefahren und Fallen im Internet auf. Informationen hierzu liefert ab August 2009 eine eigene Website.

Weitere Informationen
Resolution on Social Networking
Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt"

Quelle Verbraucherzentrale Bundesverband

Zurück

Weitere News

Das war das erste Women Barcamp an der Westküste!

Am vergangenen Freitag, den 22. November, fand das erste Women Barcamp an der

...

Weiterlesen …

Zukunft der Altenpflege: Einblicke vom Care-AI Event in Flensburg

Im Rahmen des deutsch-dänischen Interreg Projekts Care-AI trafen sich Experten aus

...

Weiterlesen …

Der DiWiSH Beirat tagt zur Open Source Strategie des Landes

Am 14. November traf sich der Beirat der Digitalen Wirtschaft Schleswig-Holstein bei

...

Weiterlesen …

Gemeinsam mit DiWiSH & KI.SH zum AI.SUMMIT 2024

Am 5. Dezember 2024 haben Sie die Gelegenheit, mit uns gemeinsam zum AI.SUMMIT in

...

Weiterlesen …

DiWiSH-Clusterleiter auf Delegationsreise in Japan

Im Rahmen einer Delegationsreise reiste Clustermanager Dr. Johannes Ripken mit rund

...

Weiterlesen …

Mitgliederversammlung und Wahl des neuen Vorstands

Am gestrigen Tag fand die jährliche Mitgliederversammlung der Digitalen Wirtschaft

...

Weiterlesen …

Minister Dirk Schrödter besucht Melting Mind in Lübeck

Neulich durften wir den Digitalisierungsminister Dirk Schrödter bei einem unserer

...

Weiterlesen …

Nichts mehr verpassen

Alle 14 Tage Neuigkeiten und regelmäßig Termine
aus der digitalen Szene Schleswig-Holsteins erhalten