Rechteverwerter brechen Verhandlungen über Urheberabgabe auf PCs ab
Wenn ein Computer über den Ladentisch geht, kassiert künftig die ZPÜ mit. Die bei der GEMA angesiedelte Zentralstelle für private Überspielungsrechte sammelt die Urheberabgaben auf Geräte und Leermedien, mit denen sich urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen lassen, und verteilt sie an die Rechteinhaber. Über die Höhe der Abgaben sollen sich Hardwarehersteller und Handel mit den Rechteinhabern verständigen und sich dabei am "tatsächlichen Ausmaß der Nutzung" für erlaubte Kopien orientieren. Zumindest steht es so in der seit Januar geltenden Novelle des Urheberrechts.
Doch ist das offenbar nicht so einfach, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat.
Die ZPÜ hat die Gespräche abgebrochen, bestätigt eine GEMA-Sprecherin auf Anfrage. Das Angebot der Gegenseite sei "indiskutabel" gewesen. Der für die Branche am Verhandlungstisch sitzende Bitkom bedauerte hingegen, dass die ZPÜ die Gespräche platzen ließ und auf ihren "Maximalforderungen" beharre. Die ZPÜ will rund 55 Euro (57,26 Euro minus Mengenrabatt) für einen PC mit DVD-Brenner und 500-GByte-Festplatte. Für das ganze Paket will die Herstellerseite nicht mal ein Zehntel (6 Euro minus 20 Prozent Rabatt) dessen zahlen. Angesichts der geringen Relevanz, die der PC für abgabenpflichtige Kopien habe, sei das angemessen und spüle jährlich rund 50 Millionen Euro in die Kassen der Verwerter, meint der Bitkom.
Der Verbraucher darf dann noch die gültige Mehrwertsteuer drauflegen. Im Interesse der Kunden "dürfen künftige Urheberrechtsabgaben nicht zu hoch ausfallen", forderte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Doch darf dabei nicht vergessen werden, dass er einen Industrieverband führt und nicht die Verbraucherzentrale. "Wir benötigen Rechtssicherheit, damit die Hersteller ihre Preise kalkulieren können", fordert Rohleder. Die Fronten scheinen also von Anfang an verhärtet. Einigen sich die beiden Streithähne nicht, muss eine Schiedsstelle die Entscheidung treffen. Das will wohl keine der Parteien. Also werden schließlich die Verwerter an den Tisch zurückkehren. Und auch der Branchenverband, der schon sein Angebot von sechs Euro für großzügig hält, wird sich bewegen.
Dem Bitkom und der ZPÜ geht es hier offenbar um eine öffentliche Inszenierung, um Druck in die Verhandlungen zu bringen. Schon im Juni hatten sich die Kontrahenten erste Scharmützel in der Presse geliefert. Die im Mai von der ZPÜ gestellte Forderung versuchte der Bitkom, mit einer eigens in Auftrag gegebenen Studie zu torpedieren. Der Anteil "urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge" liege "bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent", hohe Urheberabgaben seien deshalb nicht gerechtfertigt, lautete das Fazit des Verbands. Die Verwerter bezweifeln die Aussagekraft der von TNS Infratest im Auftrag des Bitkom durchgeführten Umfrage unter 7000 Anwendern, auf die sich der Verband auch in seiner heutigen Mitteilung bezieht.
Ein PC werde ohnehin nur selten dazu benutzt, abgabenpflichtige Kopien zu machen. Betrachte man die Gesamtnutzung eines PC, rechnet der Bitkom in der umstrittenen Studie vor, "wird er nur zu 0,2 Prozent zum Kopieren abgabenrelevanter Inhalte verwendet". Zwar bezögen sich acht Prozent der mit einem PC kopierten Materialien auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, doch würden "die meisten davon" von "einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet". Der Bitkom betont in diesem Zusammenhang, dass es um die Kompensation von "zulässigen privaten Kopien" gehe und nicht den Ausgleich für "Raubkopien".
Andere Gespräche zwischen Industrie und Verwertern sollen von dem Verhandlungsabbruch nicht betroffen sein, wie ein Bitkom-Sprecher erklärte. Festgefahren sind demnach offenbar nur die Gespräche über die PC-Abgabe. Doch gibt es reichlich Konfliktpotenzial auch an anderen Verhandlungstischen. So müssen sich die Kontrahenten auf die 2008 ebenfalls neu eingeführten Abgaben für USB-Sticks, Speicherkarten und Festplatten einigen.
Die ZPÜ hat die Gespräche abgebrochen, bestätigt eine GEMA-Sprecherin auf Anfrage. Das Angebot der Gegenseite sei "indiskutabel" gewesen. Der für die Branche am Verhandlungstisch sitzende Bitkom bedauerte hingegen, dass die ZPÜ die Gespräche platzen ließ und auf ihren "Maximalforderungen" beharre. Die ZPÜ will rund 55 Euro (57,26 Euro minus Mengenrabatt) für einen PC mit DVD-Brenner und 500-GByte-Festplatte. Für das ganze Paket will die Herstellerseite nicht mal ein Zehntel (6 Euro minus 20 Prozent Rabatt) dessen zahlen. Angesichts der geringen Relevanz, die der PC für abgabenpflichtige Kopien habe, sei das angemessen und spüle jährlich rund 50 Millionen Euro in die Kassen der Verwerter, meint der Bitkom.
Der Verbraucher darf dann noch die gültige Mehrwertsteuer drauflegen. Im Interesse der Kunden "dürfen künftige Urheberrechtsabgaben nicht zu hoch ausfallen", forderte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Doch darf dabei nicht vergessen werden, dass er einen Industrieverband führt und nicht die Verbraucherzentrale. "Wir benötigen Rechtssicherheit, damit die Hersteller ihre Preise kalkulieren können", fordert Rohleder. Die Fronten scheinen also von Anfang an verhärtet. Einigen sich die beiden Streithähne nicht, muss eine Schiedsstelle die Entscheidung treffen. Das will wohl keine der Parteien. Also werden schließlich die Verwerter an den Tisch zurückkehren. Und auch der Branchenverband, der schon sein Angebot von sechs Euro für großzügig hält, wird sich bewegen.
Dem Bitkom und der ZPÜ geht es hier offenbar um eine öffentliche Inszenierung, um Druck in die Verhandlungen zu bringen. Schon im Juni hatten sich die Kontrahenten erste Scharmützel in der Presse geliefert. Die im Mai von der ZPÜ gestellte Forderung versuchte der Bitkom, mit einer eigens in Auftrag gegebenen Studie zu torpedieren. Der Anteil "urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge" liege "bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent", hohe Urheberabgaben seien deshalb nicht gerechtfertigt, lautete das Fazit des Verbands. Die Verwerter bezweifeln die Aussagekraft der von TNS Infratest im Auftrag des Bitkom durchgeführten Umfrage unter 7000 Anwendern, auf die sich der Verband auch in seiner heutigen Mitteilung bezieht.
Ein PC werde ohnehin nur selten dazu benutzt, abgabenpflichtige Kopien zu machen. Betrachte man die Gesamtnutzung eines PC, rechnet der Bitkom in der umstrittenen Studie vor, "wird er nur zu 0,2 Prozent zum Kopieren abgabenrelevanter Inhalte verwendet". Zwar bezögen sich acht Prozent der mit einem PC kopierten Materialien auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, doch würden "die meisten davon" von "einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet". Der Bitkom betont in diesem Zusammenhang, dass es um die Kompensation von "zulässigen privaten Kopien" gehe und nicht den Ausgleich für "Raubkopien".
Andere Gespräche zwischen Industrie und Verwertern sollen von dem Verhandlungsabbruch nicht betroffen sein, wie ein Bitkom-Sprecher erklärte. Festgefahren sind demnach offenbar nur die Gespräche über die PC-Abgabe. Doch gibt es reichlich Konfliktpotenzial auch an anderen Verhandlungstischen. So müssen sich die Kontrahenten auf die 2008 ebenfalls neu eingeführten Abgaben für USB-Sticks, Speicherkarten und Festplatten einigen.