OVG Schleswig-Holstein verhandelt in Sachen Facebook-Fanpages
Die öffentliche Verhandlung findet am Donnerstag, 04.09.2014 um 14:00 Uhr in Saal 5, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, Schleswig statt. Dabei soll datenschutzrechtlich grundsätzlich geklärt werden, inwieweit deutsche Betreiber von Fanpages für die datenschutzwidrige Datenverarbeitung durch den Portalanbieter Facebook mit verantwortlich sind. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat diese Frage verneint. Das ULD vertritt dem gegenüber die Ansicht, dass deutsche Stellen die Datenschutzverstöße von Facebook nicht dadurch fördern dürfen, dass sie Menschen dazu veranlassen, dieses Internetportal zu nutzen. Den Nutzenden muss, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die Möglichkeit eingeräumt werden, sich unerkannt über die Inhalte auf der Fanpage zu informieren.
Die Verarbeitung von Nutzerdaten zu Werbezwecken darf nur dann erfolgen, wenn die Besucher von Fanpages hierfür eine ausreichend informierte, bewusste, freiwillige und frei widerrufbare Einwilligung erteilt haben. Solche Funktionen stellen weder die WAK noch Facebook ihren Fanpagebetreibern bisher zur Verfügung. Diese seit Jahren kontrovers diskutierten Fragen sind bisher nicht obergerichtlich entschieden. Das Verfahren ist insofern von bundesweiter, ja wegen der nationalen Umsetzung von Europarecht, von europaweiter Relevanz. Es ist nicht auszuschließen, dass das OVG noch am gleichen Tag sein Urteil in dem Verfahren verkündet.
Den Text des vom ULD angefochtenen Urteils des VG Schleswig vom 09.10.2013 finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20131009-vg-urteil-fanpages.pdf.
Die wesentliche Berufungsbegründung des ULD vom 18.12.2013 sowie eines aktuellen ergänzenden Schriftsatzes vom 21.07.2014 finden Sie unter
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20131218-berufungsbegruendung.html
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20140721-erwiderung.html
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