Förderrichtlinie Open Data: Mehr offene Daten in Kommunen

Kennen Sie eigentlich schon die Open-Data-Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, die darauf abzielt, die Digitalisierung und Bereitstellung offener Daten in den Kommunen voranzutreiben? Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Fakten und geben Hinweise auf kommende Info-Veranstaltungen:  

 

Was ist die Förderrichtlinie? 

Die Open-Data-Förderrichtlinie bietet eine 90%ige nicht rückzahlbare Förderung in Form einer Festbetragsfinanzierung, bei einem Eigenanteil von nur 10%. Sie zielt darauf ab, bestehende Fachverfahren zu erweitern und neue Verfahren zu entwickeln, die eine automatisierte Bereitstellung strukturierter und maschinenlesbarer Daten an das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein ermöglichen. Dies unterstützt die Digitalisierung von Berichts- und Auswertungsprozessen sowie die generelle Bereitstellung offener Daten für Bürgerinnen und Bürger. 

 

Für wen ist diese Förderrichtlinie spannend? 

Diese Förderrichtlinie richtet sich in erster Linie an alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, kreisangehörigen und kreisfreien Städte, Ämter und Kreise, sowie kommunale Zweckverbände, Eigenbetriebe und privatrechtliche Vereinigungen in überwiegend kommunaler Trägerschaft. Sie ist besonders interessant für kommunale EntscheidungsträgerInnen, die die Digitalisierung und Effizienzsteigerung in ihrer Verwaltung vorantreiben möchten.  

Darüber hinaus bietet die Richtlinie natürlich auch für Unternehmen mit digitalen Lösungen attraktive Möglichkeiten, sich an der Umsetzung und Unterstützung der Projekte zu beteiligen. 

 

Bedingungen der Förderrichtlinie 

Die Förderung umfasst: 

  • Erweiterung bestehender Verfahren: Implementierung von Schnittstellen zum automatischen Export von Daten. 
  • Neuentwicklung von Verfahren: Digitalisierung manueller Prozesse zur Erleichterung der Berichtspflichten und Auswertungen. 
  • Eigenanteil von 10%: Die Förderung deckt 90% der Kosten, der Eigenanteil beträgt lediglich 10%. 

 

Info-Veranstaltungen 

Um die Förderrichtlinie detaillierter vorzustellen und mögliche Fragen zu beantworten, bietet die Stabstelle Open Data Informationsveranstaltungen an. Diese beinhalten eine Einführung in die Grundlagen von Open Data, die Eckdaten der Förderrichtlinie sowie Beispiele und Zeit für Fragen und Austausch.  

Diese Veranstaltungen richten sich an alle Interessierten im Bereich Open Data sowie an kommunale EntscheidungsträgerInnen. 

  • 22. + 28. August von 10:00 – 11:00 Uhr 
  • 6. September von 09:00 bis 10:00 Uhr  
  • 9. September von 14:00 bis 15:00 Uhr 

Die Anmeldung ist bis zur Veranstaltung möglich unter: https://veranstaltungen.dataport.de/infoveranstaltung/sh/foerderrichtlinie-open-data (offen ab dem 15. Juli). 

 

Weiterführende Infos  

Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die folgenden Links: 

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