Neues Förderprogramm für abhörsichere Telekommunikationsnetze
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Maßnahme über die Förderung zum Themenfeld "Quantenkommunikation" im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020" veröffentlicht. Ziel der Fördermaßnahme ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für inhärent sichere Datenübertragung in zukünftigen Telekommunikationsnetzen zu schaffen.
Die Förderinitiative soll es Forschungseinrichtungen und Unternehmen ermöglichen, die enormen Herausforderungen bei der Entwicklung essentieller Komponenten in abhörsicheren Telekommunikationsverbindungen auf der Basis der Quantenkryptografie zu meistern.
Hintergrund
Durch die steigende Zahl unautorisierter Zugriffe und Manipulation von Daten in Kommunikationsnetzen wird ein wachsender Schaden sowohl für Einzelne als auch für die Gesellschaft verursacht. Durch die zunehmende Nutzung des Internets in der Wirtschaft und Gesellschaft entsteht zudem ein wachsendes Bedrohungspotential durch kriminelle und terroristische Zugriffe, dem nur durch die Entwicklung neuer sicherer Technologien zu begegnen ist. Die Erforschung neuer Ansätze für inhärent sichere Datenübertragung ist somit ein wichtiges Ziel im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Alternative und Lösung: Quantenkommunikation
Bisherige Sicherheitstechnologien in der Kommunikation setzen im Wesentlichen darauf, unberechtigte Zugriffe immer mehr zu erschweren. Im Gegensatz dazu sind in der Quantenkommunikation das unbemerkte Abhören von Nachrichten sowie der unbefugte Zugang zu geschützten Informationen inhärent aus grundlegenden physikalischen Gründen nicht mehr möglich. In quantenoptischen Netzen ist die Sicherheit der Informationsübertragung nach gegenwärtigem Kenntnisstand maximal.
Ziel der Maßnahme
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme "Quantenkommunikation" Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Erforschung und Entwicklung von Komponenten und Konzepten für quantenoptische Systeme der Zukunft. Die Teilnehmer sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, die erheblichen wissenschaftlichen Herausforderungen bei der Realisierung von Quantenrepeatern zu meistern. Langfristig soll die Fördermaßnahme die Voraussetzungen schaffen, damit Unternehmen in Deutschland vom Anwendungspotenzial der Quantenkommunikation profitieren können.
Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen. Die Förderung zielt ab auf wissenschaftliche Verbundprojekte mit der Perspektive späterer Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. In begründeten Einzelfällen sind auch Einzelprojekte möglich. Die Beteiligung von Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bei Unternehmen können bis zu 50%, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100% der projektbezogenen Kosten gefördert werden.
Einreichung von Projektskizzen bis 16.04.2010
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e. V., Kommunikationstechnik (AE 72) beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 16.04.2010 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Weitere Informationen
http://www.bmbf.de/foerderungen/14190.php