Jahresabschlüsse müssen ab 2008 digital veröffentlicht werden
Berlin - Ab dem 1. Januar 2008 müssen alle Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch veröffentlichen. Die bisherige Möglichkeit der Papierform entfällt komplett. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro.
Bereits seit dem 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft, nach dem alle offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten digital abrufbar sein müssen. Mit dem Jahreswechsel 2008 kommt die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse hinzu.
Wer aufgrund der Übergangsfrist (bis 31. Dezember 2009) für die Einreichung seiner Angaben die Papierform wählt, der muss in die Tasche greifen. Denn die Umwandlung der Daten wird dann vom Bundesanzeiger (bisher das Registergericht) vorgenommen und das kostet Geld. Gehen die Unterlagen nicht fristgerecht ein, droht sogar ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro.
Rund 1 Millionen Unternehmen sind von der Veröffentlichung der "offenlegungspflichtigen" Daten betroffen. Dazu zählen vor allem KGs, GmbH & Co. KGs sowie sehr große Personengesellschaften und Einzelkaufleute.
Das digitale Unternehmensregister finden Sie unter www.unternehmensregister.de
Ausführliche Informationen zum Thema gibt es unter www.bmj.bund.de/ehug