Hilfestellung beim Datenschutz
Der Branchenverband BITKOM hat einen Praxisleitfaden für Firmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen
Gerade beim Datenschutz ist die Rechtslage für Unternehmen oft kompliziert. „Die Anforderungen an den Schutz persönlicher Informationen steigen, doch die Modernisierung des Datenschutzrechts steht noch aus“, sagt der Präsident von BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Mustertext zur Auftragsdatenverarbeitung
Das betrifft insbesondere die so genannte Auftragsdatenverarbeitung. „Der Leitfaden enthält einen Mustertext, den die Unternehmen in ihre Verträge mit Dienstleistern einbauen können“, erklärt Scheer. So sparen die Unternehmen Kosten für eine individuelle Rechtsberatung und sind rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro
Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.
Leitfaden als Gratis-Download
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx.
Quelle BITKOM