Google klammert Schleswig-Holstein vorerst aus Street View aus
Google hat die zunehmende Kritik von Kommunen und Abgeordneten in Schleswig-Holstein an seinem Ansichtsdienst Street View nicht ganz auf die leichte Schulter genommen. Zumindest bis Ende des Jahres sollen in dem nördlichen Bundesland keine Straßen und Häuser von den schwarzen Kamerawagen des Anbieters erfasst werden, teilte Google Deutschland dem Leiter des schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Thilo Weichert, nach dessen Angaben mit. Dieser hatte den Suchmaschinenkonzern zuvor von seiner Ansicht in Kenntnis gesetzt, dass die Datenerhebung nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sei und in Schleswig-Holstein unterbleiben solle.
Google Deutschland zeigte sich in seiner Antwort zunächst nicht für die Umgebungsaufnahmen verantwortlich und verwies auf den Mutterkonzern in den USA. Dieser gehe davon aus, dass die Erstellung der Bilder hierzulande rechtmäßig sei. Da Schleswig-Holstein derzeit nicht betroffen sei, wolle man aber auch noch keine Stellung beziehen. Seien vereinzelt Fahrzeuge von Google bereits auf schleswig-holsteinischem Gebiet unterwegs, habe dies "ausschließlich logistische Gründe".
Weichert freut sich über den Teilerfolg. Zugleich verweist der Datenschützer aber darauf, dass die Rechtslage für ganz Deutschland gelte. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst würden, überwögen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Es werde ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen, schreibt Weichert in seiner Bewertung des Projekts. Dadurch erhalte der Betrachter eine optische Vorstellung über Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit oder Diebstahlsmöglichkeiten. Diese Meinung werde von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer geteilt. Google müsse die Aufnahmen und darauf basierende Veröffentlichungen daher bundesweit stoppen. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
Google Deutschland zeigte sich in seiner Antwort zunächst nicht für die Umgebungsaufnahmen verantwortlich und verwies auf den Mutterkonzern in den USA. Dieser gehe davon aus, dass die Erstellung der Bilder hierzulande rechtmäßig sei. Da Schleswig-Holstein derzeit nicht betroffen sei, wolle man aber auch noch keine Stellung beziehen. Seien vereinzelt Fahrzeuge von Google bereits auf schleswig-holsteinischem Gebiet unterwegs, habe dies "ausschließlich logistische Gründe".
Weichert freut sich über den Teilerfolg. Zugleich verweist der Datenschützer aber darauf, dass die Rechtslage für ganz Deutschland gelte. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst würden, überwögen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Es werde ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen, schreibt Weichert in seiner Bewertung des Projekts. Dadurch erhalte der Betrachter eine optische Vorstellung über Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit oder Diebstahlsmöglichkeiten. Diese Meinung werde von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer geteilt. Google müsse die Aufnahmen und darauf basierende Veröffentlichungen daher bundesweit stoppen. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)