Fördergelder für deutsch-neuseeländische IKT-Projekte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt den Wissenschaftleraustausch zwischen Neuseeland und Deutschland bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Anträge müssen bis zum 28. Februar 2010 eingereicht werden.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch den Austausch von Wissenschaftlern weiter zu intensivieren. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Ziel der Förderung
Neben den Informations- und Kommunikationstechnologien werden auch Kooperationen unter anderem in den Bereichen Umweltwissenschaften (mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel), Meeres- und Polarforschung und Gesundheitsforschung unterstützt. Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen. Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit verlängert werden.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Beantragt werden können in Deutschland Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners sowie Tagegeld für die Dauer des Aufenthaltes. Antragsberechtigt sind Hoch- oder Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU.
Voraussetzungen für die Unterstützung
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jeder Projektleiter muss den Antrag bei der zuständigen Stelle des eigenen Landes einreichen. Nur beidseitig gestellte Anträge werden berücksichtigt.
Antragsunterlagen und - fristen
Die Antragstellung in Deutschland erfolgt über das Online-Antragsformular des Internationalen Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
unter http://www.ewa.internationales-buero.de. Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2010, 17 Uhr einzureichen. Zur Antragstellung in Neuseeland muss das Formular "APPLICATION FORM" unter http://www.royalsociety.org.nz/site/funding/default.aspx" verwendet werden.
Auswahl und Entscheidungsverfahren
Die eingegangen Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt: fachliche Qualität und Originalität der Idee, Anbahnung neuer Partnerschaften, Förderung von Nachwuchswissenschaftlern, wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse. Die Auswahlkriterien für die in Neuseeland gestellten Anträge können hiervon leicht abweichen. Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden Projekte mit Priorität in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Die Antragsteller werden voraussichtlich bis Ende Mai 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert. Es ist geplant, mit der Förderung der angenommenen Projekte ab dem 01. Juli 2010 zu beginnen.
Zuständige Stellen
Internationales Büro des BMBF (IB/BMBF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich - Konenstr. 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de
The Royal Society of New Zealand
4 Halswell Street,
Thorndon
Wellington
http://www.royalsociety.org.nz/default.aspx
Weitere Informationen
http://www.bmbf.de/foerderungen/14150.php
Quelle Bundesministerium für Bildung und Forschung