Firmenauftritt im Internet: Gründer sollten Rechtsvorschriften unbedingt beachten

Die eigene Homepage ist gerade für Existenzgründer ein hervorragendes Mittel, um das eigene Unternehmen und seine Leistungen bekannt zu machen. Beim Aufbau der eigenen Internetpräsenz sollten die rechtlichen Anforderungen allerdings genauestens beachtet werden - dies empfiehlt die IHK Saarland.
Denn gerade Existenzgründer werden häufig von Konkurrenten oder professionellen "Abmahnvereinen" abgemahnt. Dann drohen empfindliche Strafen, etwa wenn aus Unkenntnis Urheberrechte verletzt werden oder die Anbieterkennzeichnung unzureichend ist.

Was beim Aufbau der eigenen Homepage alles zu beachten ist, hat die IHK Saarland in einem Infoblatt zusammengefasst. Es steht unter IHK Saarland zum Download bereit (Kennzahl 44).(pressebox)

Zurück

Weitere News

Das war das erste Women Barcamp an der Westküste!

Am vergangenen Freitag, den 22. November, fand das erste Women Barcamp an der

...

Weiterlesen …

Zukunft der Altenpflege: Einblicke vom Care-AI Event in Flensburg

Im Rahmen des deutsch-dänischen Interreg Projekts Care-AI trafen sich Experten aus

...

Weiterlesen …

Der DiWiSH Beirat tagt zur Open Source Strategie des Landes

Am 14. November traf sich der Beirat der Digitalen Wirtschaft Schleswig-Holstein bei

...

Weiterlesen …

Gemeinsam mit DiWiSH & KI.SH zum AI.SUMMIT 2024

Am 5. Dezember 2024 haben Sie die Gelegenheit, mit uns gemeinsam zum AI.SUMMIT in

...

Weiterlesen …

DiWiSH-Clusterleiter auf Delegationsreise in Japan

Im Rahmen einer Delegationsreise reiste Clustermanager Dr. Johannes Ripken mit rund

...

Weiterlesen …

Mitgliederversammlung und Wahl des neuen Vorstands

Am gestrigen Tag fand die jährliche Mitgliederversammlung der Digitalen Wirtschaft

...

Weiterlesen …

Minister Dirk Schrödter besucht Melting Mind in Lübeck

Neulich durften wir den Digitalisierungsminister Dirk Schrödter bei einem unserer

...

Weiterlesen …

Nichts mehr verpassen

Alle 14 Tage Neuigkeiten und regelmäßig Termine
aus der digitalen Szene Schleswig-Holsteins erhalten