EU-Internetkontrolle: "Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne ist verhindert worden"
Am gestrigen Montagabend wurden Änderungsanträge zum geplanten Gesetzespaket zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes befürwortet, mit dem nationale Regulierungsbehörden mit Rechteverwertern freiwillige Standards zum Schutz "gesetzeskonformer Inhalte" erarbeiten können. Der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann vorgelegte Kompromiss plädiert anders als zuvor eingebrachte Ergänzungsvorschläge konservativer Abgeordneter nicht zwangsweise für die Umsetzung von in Frankreich und Großbritannien vorangetriebenen Bestimmungen, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen und Warnhinweisen per E-Mail gekappt werden sollen (System der "Three Strikes" beziehungsweise "Riposte Graduée"). Allerdings legt er vergleichbaren nationalen Regelungen auch keine Hindernisse in den Weg.
Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. Die Debatte habe aber auch gezeigt, dass der französische Vorschlag, gegen Provider und Nutzer deutlich schärfer vorzugehen, auch viele Sympathien unter den Abgeordneten genieße. Entwarnung vor der entscheidenden 1. Lesung des gesamten "Telecom-Pakets" im September könne daher keineswegs gegeben werden. Die Grünen würden sich aber bemühen, "dass das französische Modell auch bei der Plenarabstimmung scheitert".
Ursprünglich sollten nationale Regulierer nach Ansinnen französischer, britischer und deutscher Abgeordneten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) technische Dienstleister und Provider anweisen können, Internetnutzern im Fall "spezifischer Probleme" etwa aufgrund vermuteter Urheberrechtsverstößen Warnungen zu schicken. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollten die Provider den Internetverkehr mit Hilfe staatlich autorisierter Software überwachen und filtern. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum sollte durchsetzen, dass die abgemahnten Kunden den Provider nicht einfach wechseln können. Solchen Begehren der Musik- und Filmindustrie hatte das EU-Parlament eigentlich bereits im April entschieden abgelehnt. Trotzdem tauchten sie nun in anderer Form versteckt in den vielen hundert Änderungsanträgen zur Telco-Regulierung wieder auf. Harms zufolge haben die Vorstöße für netzseitige Filter oder das Sperren von Internetzugängen im derzeit behandelten Rahmenwerk generell nichts zu suchen. Die EU-Kommission müsste ihrer Ansicht nach dazu eigene Richtlinienvorschläge etwa im Bereich des Urheberrechtsschutzes oder des Datenschutzes anstrengen. Noch nicht zufrieden stellt sie zudem die Fassung von personenbeziehbaren Daten wie IP-Adressen im überarbeiteten Vorschlag für die Novelle der E-Privacy-Richtlinie, der ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist. Laut dem Votum des Innenausschusses sollen Internetkennungen nur als besonders schutzwürdige persönliche Daten angesehen werden, wenn sie allein oder in Verknüpfung mit anderen Informationen auf ein Individuum bezogen werden können. Vor der Plenarabstimmung will Harms dazu noch eine Sitzung mit Datenschutzexperten durchführen.
Auch habe man den Ansatz der Kommission gekippt, eine Frequenzvergabe allein auf Marktinteressen vornehmen zu wollen, freut sich Harms. Nun werde der Rundfunk gestärkt, da "meinungsbildende Dienste" Priorität hätten und gesellschaftliche Interessen mit zu berücksichtigen seien. Der angenommene Antrag von Trautmann setzt auf einen "kombinierten Politik- und Marktansatz" bei der Frequenzreform und erteilt einer "absoluten Harmonisierungsagenda" eine Absage. Sie plädiert für einen schrittweisen Wandel bei der Frequenzaufteilung unter den Bedingungen von Technologie- und Dienstneutralität, bei der die Kommission eine koordinierende Rolle einnehmen soll. Frequenzhandel betrachtet Trautmann als freiwillige Sache, die im Einklang mit der primären Nutzung des jeweiligen Frequenzbandes stehen sollte.
Vom Tisch ist mit dem Votum des Industrieausschusses auch der Wunsch der Kommission, eine zentrale übergeordnete EU-Regulierungsbehörde einzurichten. Dagegen soll mit einem Body of European Regulators in Telecommunications (BERT) ein unabhängiges Gremium der europäischen Regulierungsbehörden eingerichtet werden. Die Abgeordneten erhoffen sich davon eine Vereinfachung der bisherigen Kooperations- und Abstimmungsverfahren, mit denen sich die bisherige Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) oft schwer tut.
Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. Die Debatte habe aber auch gezeigt, dass der französische Vorschlag, gegen Provider und Nutzer deutlich schärfer vorzugehen, auch viele Sympathien unter den Abgeordneten genieße. Entwarnung vor der entscheidenden 1. Lesung des gesamten "Telecom-Pakets" im September könne daher keineswegs gegeben werden. Die Grünen würden sich aber bemühen, "dass das französische Modell auch bei der Plenarabstimmung scheitert".
Ursprünglich sollten nationale Regulierer nach Ansinnen französischer, britischer und deutscher Abgeordneten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) technische Dienstleister und Provider anweisen können, Internetnutzern im Fall "spezifischer Probleme" etwa aufgrund vermuteter Urheberrechtsverstößen Warnungen zu schicken. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollten die Provider den Internetverkehr mit Hilfe staatlich autorisierter Software überwachen und filtern. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum sollte durchsetzen, dass die abgemahnten Kunden den Provider nicht einfach wechseln können. Solchen Begehren der Musik- und Filmindustrie hatte das EU-Parlament eigentlich bereits im April entschieden abgelehnt. Trotzdem tauchten sie nun in anderer Form versteckt in den vielen hundert Änderungsanträgen zur Telco-Regulierung wieder auf. Harms zufolge haben die Vorstöße für netzseitige Filter oder das Sperren von Internetzugängen im derzeit behandelten Rahmenwerk generell nichts zu suchen. Die EU-Kommission müsste ihrer Ansicht nach dazu eigene Richtlinienvorschläge etwa im Bereich des Urheberrechtsschutzes oder des Datenschutzes anstrengen. Noch nicht zufrieden stellt sie zudem die Fassung von personenbeziehbaren Daten wie IP-Adressen im überarbeiteten Vorschlag für die Novelle der E-Privacy-Richtlinie, der ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist. Laut dem Votum des Innenausschusses sollen Internetkennungen nur als besonders schutzwürdige persönliche Daten angesehen werden, wenn sie allein oder in Verknüpfung mit anderen Informationen auf ein Individuum bezogen werden können. Vor der Plenarabstimmung will Harms dazu noch eine Sitzung mit Datenschutzexperten durchführen.
Auch habe man den Ansatz der Kommission gekippt, eine Frequenzvergabe allein auf Marktinteressen vornehmen zu wollen, freut sich Harms. Nun werde der Rundfunk gestärkt, da "meinungsbildende Dienste" Priorität hätten und gesellschaftliche Interessen mit zu berücksichtigen seien. Der angenommene Antrag von Trautmann setzt auf einen "kombinierten Politik- und Marktansatz" bei der Frequenzreform und erteilt einer "absoluten Harmonisierungsagenda" eine Absage. Sie plädiert für einen schrittweisen Wandel bei der Frequenzaufteilung unter den Bedingungen von Technologie- und Dienstneutralität, bei der die Kommission eine koordinierende Rolle einnehmen soll. Frequenzhandel betrachtet Trautmann als freiwillige Sache, die im Einklang mit der primären Nutzung des jeweiligen Frequenzbandes stehen sollte.
Vom Tisch ist mit dem Votum des Industrieausschusses auch der Wunsch der Kommission, eine zentrale übergeordnete EU-Regulierungsbehörde einzurichten. Dagegen soll mit einem Body of European Regulators in Telecommunications (BERT) ein unabhängiges Gremium der europäischen Regulierungsbehörden eingerichtet werden. Die Abgeordneten erhoffen sich davon eine Vereinfachung der bisherigen Kooperations- und Abstimmungsverfahren, mit denen sich die bisherige Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) oft schwer tut.