EU: Deutschland soll Telekommarkt weiter öffnen
Die Europäische Kommission hat Defizite bei den Wettbewerbsbedingungen im deutschen Telekomsektor beanstandet. Sie hat daher die deutsche Regulierungsbehörde für die Telekommunikation, die Bundesnetzagentur (BNetzA), am 17. Dezember schriftlich aufgefordert, für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung von Festnetzanschlüssen zu sorgen.
Der Markt wird bislang immer noch vom etablierten Betreiber, der Deutschen Telekom AG, beherrscht. Zwar können aufgrund des Angebots der Telekom andere Betreiber den Verbrauchern die Nutzung von Festnetzleitungen, die sie von der Telekom gemietet haben, anbieten, aber die Telekom berechnet diesen Betreibern denselben Preis wie ihren eigenen Kunden.
Wahlmöglichkeiten für Verbraucher
„Ich fordere die deutsche Regulierungsbehörde auf, für mehr Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu sorgen, indem sie es alternativen Betreibern ermöglicht, die Teilnehmeranschlüsse zu Vorleistungspreisen statt zu Endkundenpreisen zu mieten. Dann könnten die deutschen Telefonkunden wirklich vom Wettbewerb profitieren, statt nur minimale Vorteile zu genießen“, sagte Viviane Reding, für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin. „Die deutsche Regulierungsbehörde sollte die freiwilligen Angebote der Deutschen Telekom erneut prüfen und sie dazu verpflichten, die Teilnehmeranschlüsse auf eine Weise weiterzuverkaufen, dass den deutschen Verbrauchern das Potenzial eines offenen und von Wettbewerb geprägten Markts für einen so grundlegenden und wichtigen Dienst wie den Festnetzanschluss voll zugute kommt.“
Stärkungen alternativer Betreiber
Alternative Betreiber hätten es schwer, den Verbrauchern ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Die Kommission möchte, dass die deutsche Regulierungsbehörde die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, ihre Festnetzanschlüsse anderen Betreibern zur Verfügung zu stellen. Sie fordert die BNetzA auch auf, die Preise auf der Vorleistungsebene für alternative Betreiber, die konkurrierende Dienstleistungen unter Nutzung des Telekom-Netzes erbringen, zu überwachen. „Die Regulierung des Wiederverkaufs des Teilnehmeranschlusses auf der Vorleistungsebene öffnet alternativen Betreibern den Zugang zu den Telekommunikationsmärkten. In Deutschland könnten dadurch Wettbewerber den Verbrauchern ihre Dienste auch in Gegenden anbieten, in denen sie noch nicht über eine eigene Netzinfrastruktur verfügen. Außerdem würden Anbieter von Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl in die Lage versetzt, gebündelte Dienstleistungen für Endkunden anzubieten, was den Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher ankurbeln würde“, ergänzte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.
Quelle Europäische Kommission