Branche begrüßt neue Regeln für Telefonwerbung
Der Hightech-Verband BITKOM hat die neuen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung grundsätzlich begrüßt. Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf des Bundesjustizministeriums sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Wir müssen erreichen, dass Telefonanrufe als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten.“ Höhere rechtliche Hürden könnten dazu beitragen, wenn das Gesetz gleichzeitig sicherstelle, dass Unternehmen ihre Kunden weiter telefonisch betreuen können.
Der Entwurf sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Eine weitere Verschärfung über diese Punkte hinaus lehnt der BITKOM ab. „Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden“, erklärt Hauptgeschäftsführer Rohleder. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche in der Regel aus. „Es ist auch im Interesse der Verbraucher, die Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.“
Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch „cold calls“ genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.
„Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden langfristig keinen Erfolg haben“, betont Rohleder. Unerlaubte Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen Eigeninteresse zu vermeiden. „Im BITKOM sind wir überzeugt, dass sich kundenorientiertes Verhalten auszahlt.“
Unternehmen können in ihrem Computersystem die Einwilligung der Kunden zu Werbeanrufen nachweisbar dokumentieren – und so sicherstellen, dass nur die angesprochen werden, die ihr Einverständnis gegeben haben. Außerdem sorgen Firmen für Klarheit, indem sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen verständlich gestalten und sich über die Rechtsprechung informieren.
Auch Verbraucher können aktiv werden, wenn sie grundsätzlich keine Werbung wünschen: indem sie sich auf einer Robinsonliste eintragen und damit pauschal gegen Werbung aussprechen. Rund eine halbe Million Menschen nutzt dieses Instrument, das von der Werbewirtschaft anerkannt ist. Es gibt Listen für Telefonanrufe, Briefpost und Faxe, die von verschiedenen Verbänden geführt werden. Die Robinsonliste gegen unerwünschte Faxwerbung wurde vom BITKOM initiiert.
Der Entwurf sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Eine weitere Verschärfung über diese Punkte hinaus lehnt der BITKOM ab. „Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden“, erklärt Hauptgeschäftsführer Rohleder. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche in der Regel aus. „Es ist auch im Interesse der Verbraucher, die Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.“
Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch „cold calls“ genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.
„Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden langfristig keinen Erfolg haben“, betont Rohleder. Unerlaubte Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen Eigeninteresse zu vermeiden. „Im BITKOM sind wir überzeugt, dass sich kundenorientiertes Verhalten auszahlt.“
Unternehmen können in ihrem Computersystem die Einwilligung der Kunden zu Werbeanrufen nachweisbar dokumentieren – und so sicherstellen, dass nur die angesprochen werden, die ihr Einverständnis gegeben haben. Außerdem sorgen Firmen für Klarheit, indem sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen verständlich gestalten und sich über die Rechtsprechung informieren.
Auch Verbraucher können aktiv werden, wenn sie grundsätzlich keine Werbung wünschen: indem sie sich auf einer Robinsonliste eintragen und damit pauschal gegen Werbung aussprechen. Rund eine halbe Million Menschen nutzt dieses Instrument, das von der Werbewirtschaft anerkannt ist. Es gibt Listen für Telefonanrufe, Briefpost und Faxe, die von verschiedenen Verbänden geführt werden. Die Robinsonliste gegen unerwünschte Faxwerbung wurde vom BITKOM initiiert.