Erweiterte Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen
Aktuell wird viel über die letzte Generation und deren Aktionen gesprochen. Dabei wollen Sie auf den Klimawandel aufmerksam machen und Änderungen anstoßen. Eine Änderung, die scheinbar unter dem Radar vieler Medien und vielleicht auch Unternehmer*innen läuft, ist die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-D) der Europäischen Union, die am 10.11.2022 mit einer großen Mehrheit vom europäischen Parlament angenommen wurde. Nun steht lediglich noch die Zustimmung des europäischen Rats am 28.11.2022 aus, bevor die erweiterte Berichtspflicht in nationales Recht überführt wird.
Was bedeutet es für Sie als Unternehmen?
Bereits seit dem Jahr 2014 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen nach der Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) berichten. Laut einem Papier der EU, sind es damit ca. 11.700 Firmen innerhalb der Europäischen Union. Auch wenn diese Zahl relativ hoch erscheint, wäre damit der 2020 veröffentlichte “European Green Deal” und dass damit einhergehende Ziel, die EU zu einer „modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft umzugestalten“ nicht zu erreichen. Aus diesem Grund tritt nun die CSR-D in Kraft.
In Zahlen bedeutet das folgendes für Sie:
Damit wird die Anzahl an berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland schätzungsweise auf über 15.000 und in der gesamten EU auf über 50.000 steigen. Es sind noch nicht alle Rahmenbedingungen festgelegt, aber es wurde bereits bestätigt, dass die Berichte nun von externen Auditor*innen geprüft werden müssen und bei nicht Erfüllung hohe Strafen verhängt werden können. Auch abseits der Pflichteinhaltung erhalten Sie durch einen guten Nachhaltigkeitsbericht verschiedenste Vorteile:
Durch eine gezielte Analyse erkennen Sie
- das nachhaltige Potential Ihrer Geschäftsfelder inkl. Entwicklungschancen
- das Potential sozialer Nachhaltigkeit
- Ressourceneinsparpotentiale
- und Sie gehen mit gutem Beispiel voran
Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell noch nicht unter die Berichtspflicht fällt, ist zu erwarten, dass viele Unternehmen genau dies von Ihren Zuliefer*innen erwarten, da sich so Ihre eigene Berichtspflicht erleichtert. Jetzt ist also genau der richtige Zeitpunkt damit anzufangen. Wenn Sie nun Lust haben anzufangen oder mehr zu dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung erfahren wollen, dann melden Sie sich bitte bei den hier aufgeführten Autoren.
Die Autoren
Für die Erstellung dieses Blog-Beitrages waren Dr. Steve Waitschat (Nachhaltigkeitsberater und Chemiker) und Annika Svea Marie Frost (Nachhaltigkeitsberaterin und Wirtschaftspsychologin) von der explayn consulting GmbH verantwortlich.
Die explayn consulting GmbH bietet eine ganzheitliche Beratung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (nach DNK oder auch GRI) für Unternehmen an. Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner waves sustainability bieten sie unter anderem eine digitale Lösung an, um Nachhaltigkeitskennzahlen mess- und managementbar zu machen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben