Die neue DSGVO steht in den Startlöchern – es wird Ernst!

Die Verbraucher sind die großen Gewinner des neuen europäischen Datenschutzes. Er stärkt ihre Rechte – auch durch neue Regelungen – und vereinheitlicht die Gesetzgebung im europäischen Binnenmarkt. Verbraucher sollen einfacher verstehen können als bisher, was mit ihren Daten geschieht.

Ein Artikel von Sven Laucke, Geschäftsführer der gradwerk GmbH in Lübeck
Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein weltweiter Meilenstein in Bezug auf von gewählten Behörden ergriffenen Maßnahmen für den Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten. Die Verordnung gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedsstaaten. Letztendlich genügt es, wenn sich das Produkt- und Leistungsangebot an EU-Bürger oder Menschen in der EU richtet.

Die DSGVO bedeutet für alle Unternehmen jeder Größe tiefgreifende Veränderungen im Umgang mit persönlichen Daten. Hierzu gehört fortan auch die IP-Adresse die jeder Nutzer im Internet besitzt.

Folgende Neuregelungen werden ab Ende Mai gelten, deren Nichteinhaltung zu extrem hohen Bußgeldern führen kann. Hier gelten Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Deutsche Datenschutzbehörden haben bereits klargestellt, man wird diese Strafen auch verhängen und man wird die Verordnung ohne große Rücksicht durchsetzen.

Wir empfehlen Ihnen daher sich kurzfristig von einem Datenschutzexperten oder Anwalt zu unten aufgeführten und weiteren Themen beraten zu lassen. Sprechen Sie bitte umgehend auch mit Ihrer Agentur, denn auch für Webseiten, CMS-, Statistik-, Mailing- und Umfrage-Systeme gelten möglicherweise größere Anpassungsnotwendigkeiten.

Aber auch das Thema Cookie-Handhabung bedarf einer genauen Prüfung, deren abschließende gesetzliche Verschärfung 2019 verspätet erwartet wird. Hier steht das nächste Gesetz an, die sogenannte ePrivacy-Richtlinie. Dennoch gelten schon jetzt Cookies laut DSGVO als personenbezogene Daten. Dies bedeutet, es Bedarf der expliziten Einwilligung durch die jeweiligen Nutzer, jedes einzelnen Cookies.


Folgende Themen werden jetzt für Sie relevant:

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Neue Vorgaben für Einwilligungserklärungen online und offline
  • Erweitere Vorgaben für Datenschutzerklärungen auf Webseiten
  • Pflicht zur Datenportabilität
  • “Recht auf Vergessenwerden” von Nutzerdaten
  • Neuregelungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
  • Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten
  • privacy by design und privacy by default
  • Personenbezogene Daten von Kindern
  • Prinzip des "One-Stop-Shop”
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten
  • Meldepflicht von "Datenpannen”
  • Neue Haftungsregeln und höhere Bußgelder


CMS 6 "Begrüßen Sie die Zukunft!"

Der neue CMS 6 Datenschutzmanager kommt

Wir bereiten derzeit das CMS 6 auf die vielfältigen Datenschutzänderungen vor.

Das neue CMS 6 Modul „Datenschutzmanager“ bietet Ihnen unter anderem folgende Funktionen:

  • DSGVO und ePrivacy konformer Einsatz von Website-Cookies (Cookie-Manager)
  • Der Cookie-Manager kann auch die Ausführung fremder Cookies verhindern
  • Einsatzart und Details zu jedem Cookie werden dem Seitenbesucher erläutert
  • Funktion damit Nutzer auch nachträglich Cookie-Einstellungen widerrufen können
  • Alle Übermittlungen von persönlichen Daten mit der Möglichkeit einer konformen Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung
  • Sammeln aller Einwilligungserklärungen der Website und Module in einem zentralen Datenschutzmanager mit Exportfunktion zum Nachkommen der vorgeschriebenen Nachweispflicht.
  • Double-Opt-In Funktion für Newsletteranmeldungen mit Re-Opt-In Funktion, um jederzeit nachträglich einen Opt-In der Nutzer abzufragen

Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten eines zukünftigen CMS 6 Einsatzes, sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Beachten Sie bitte außerdem, dass diese Mail und auch unsere Beratung zu diesem Thema keine Rechtsberatung darstellt, sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt.

Haben Sie Fragen, wenden Sie sich gerne unter 0451 4812872 oder info@gradwerk.de an uns.

Der AutorSven Laucke

Sven Laucke wurde 1974 in der Hansestadt Lübeck geboren. Nach der Schule absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung mit dem Abschluss zum Bankkaufmann im Jahre 1995. Schon immer an den kreativen Themen und der Kunst interessiert, arbeitete Laucke freiberuflich in Werbe- und Webagenturen, unter anderem als Leaddesigner bei Pandora Interactive in Singapur.

Im Jahre 2001 schloss er sein Kunstschulen Studium erfolgreich im Fach Grafikdesign in Hamburg ab und gründete 1998 die Lübecker Digitalagentur gradwerk, die er seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich als Geschäftsführer leitet. Des Weiteren entwickelt gradwerk eigene Softwareprodukte, hier ist Sven Laucke maßgeblich für die Produktneuentwicklung und Vermarktung verantwortlich.

Kontakt

gradwerk GmbH
Sven Laucke
Konrad-Adenauer-Straße 6
23558 Lübeck
Deutschland
Tel.: 0451.4003611
E-Mail: laucke@gradwerk.de
Web: www.gradwerk.de

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 4 und 8.

Nichts mehr verpassen

Alle 14 Tage Neuigkeiten und regelmäßig Termine
aus der digitalen Szene Schleswig-Holsteins erhalten