Das Hinweisgeberschutzgesetz - Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur
In Deutschland wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) 3 Monate nach Verkündung - voraussichtlich im Sommer 2023 - in Kraft treten. Mit dem HinschG soll der bisher mangelhafte Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblower) optimiert und die „EU- Whistleblower-Richtlinie“ (Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden.
Wen betrifft das HinschG?
- Unternehmen, Behörden, Organisationen ab 50 Mitarbeitende
- Hinweisgebende (natürliche) Person
- Personen, die die hinweisgebende Person unterstützen
- Personen, die Gegenstand einer Meldung sind
- Sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind
Das HinschG verpflichtet Organisationen und Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgeber-Systems (interner Meldekanal), auch bekannt als „Whistleblower-System“. Whistleblower leisten sowohl ihrer Organisation als auch der Gesellschaft einen äußerst wichtigen Dienst. Da Hinweisgebende sehr oft unter dem persönlichen Anspruch, Missstände nicht hinzunehmen, anderen Personen bzw. der Öffentlichkeit ihre Kenntnisse mitteilen wollen, ist es für ein großen Teil von Unternehmen von existentieller Bedeutung, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Hierbei sollte auch der vertrauliche, anonyme Zugang ermöglicht werden. Denn wird der Hinweisgebende geschützt und kann ohne Sanktion Hinweise übermitteln, verzichtet dieser erfahrungsgemäß auf Meldewege, die dem Unternehmen Unannehmlichkeiten bereiten würden (Staatsanwaltschaft, Presse o.ä.).
Das HinschG umfasst dabei beispielsweise die folgenden Bereiche:
- Beförderung gefährlicher Güter
- Datenschutz
- Geldwäsche
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Produktsicherheit
- Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln/ Medizinprodukten
- Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
- Sicherheit in der Informationstechnik
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz § Vergaberecht
Wenn betroffene Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht umsetzen, besteht theoretisch die Gefahr eines Bußgeldverfahrens.
Aber mal ehrlich: Wer hat in diesen Zeiten nicht genug von Negativ-Szenarien und schlechter Stimmung? Aus diesem Grund sollten Unternehmen die Einführung eines Hinweisgeber- Meldesystems als wichtige Chance sehen, Missstände unkompliziert und möglichst intern zu klären. Dies führt zu einem besseren Betriebsklima und in Folge dessen zu einer geringeren Mitarbeiterfluktuation und nicht zuletzt zu geringeren Personalkosten.
Positive Aspekte eines Hinweisgebersystems:
- Schutz der Unternehmen durch das frühe Aufdecken von Missständen
- Proaktive Schadensminimierung
- Geringere Fluktuation durch vertrauensvollere Arbeitsatmosphäre
- Verbesserung des Betriebsklimas durch vermehrten Mitarbeiterdialog
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Einrichtung eines damit verbundenen internen Meldesystems bieten Unternehmen eine wichtige Chance, das Wir- Gefühl in ihrer Organisation zu stärken, zusammen mit der Belegschaft konstruktiv nach vorne zu schauen und gemeinsam die Dinge anzupacken.
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