Rückblick Fachgruppe Recht: Abmahnwelle wegen Google Fonts

Die Fachgruppe Recht erreichten zahlreiche Anfragen aus dem DiWiSH-Netzwerk zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Fonts. Aus diesem Grund traf sich die Fachgruppe vergangene Woche im Rahmen einer Zoom-Veranstaltung mit rund 30 Teilnehmenden zum gemeinsamen Austausch. Dr. Stefan Kabelitz stellte einmal zusammen, worum es geht und wie darauf reagiert werden kann.

Google Fonts sind von Google bereitgestellte Schriftarten, die in viele Websites eingebunden sind. Besucht jemand eine Website mit dynamisch eingebunden Google-Fonts, werden diese Schriftarten von den Google-Servern geladen.

Das Problem: Der Website-Betreiber übermittelt dabei die IP-Adresse des Besuchers an Google und zwar i.d.R. ohne (wirksame) Einwilligung. Oft wissen die Websitebetreiber nicht einmal, dass sie Google Fonts einsetzen. Dies verstößt aus verschiedenen Gründen gegen das Datenschutzrecht. Gleiches dürfte für eine Vielzahl anderer Tools von US-Anbietern gelten (z.B. Google Analytics, Facebook-Plugins, etc.).
Steilvorlage für die aktuelle „Abmahnwelle“ ist eine Entscheidung des Landgerichts München.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema und entsprechenden Verhaltensempfehlungen.

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